Die Sache mit dem Honorar 

Häufig gestellte Fragen

Warum muss ich bei Ihnen bezahlen und kann nicht auf “Überweisung” behandelt werden?

  • Ich führe eine Privatpraxis und habe mit den Krankenkassen keine Verträge.
  • Ratenzahlung und/oder ein ermässigter Preis bei sozialer Indikation sind möglich. Bitte sprechen Sie mich dazu vor der Therapie an.
  • Sollten Sie Privat versichert sein, prüfen Sie bitte Ihren Vertrag, ob Leistungen für “Heilpraktiker für Psychotherapie” teilweise oder ganz übernommen werden.
  • Da ich keine Kassenzulassung habe, rechne ich mit den gesetzlichen Krankenkassen über das sog. „Kostenerstattungsverfahren“ ab. Hierzu wird die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie nach § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V beantragt. Leider werden diese Anträge häufig abgelehnt, auch wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zeitnahe Therapie haben. Sie könnten dieses Recht vor dem Sozialgericht einklagen, aber wer macht das schon in einer Lebenskrise, in der sofortige Unterstützung notwendig ist?
  • Meine Erfahrung ist: je penetranter Sie bei Ihrer Krankenkasse auftreten, desto größer sind die Erfolgsaussichten auf Genehmingung des Kostenerstattungsantrages

Gibt es nicht doch die Möglichkeit, dass die Krankenkasse (GKV) die Kosten übernimmt?

    • Grundsätzlich ja, aber…
    • Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenerstattungsantrag stellen. Hierzu wird die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie nach § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V beantragt. Leider werden diese Anträge häufig abgelehnt, auch wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zeitnahe Therapie haben. Sie könnten dieses Recht vor dem Sozialgericht einklagen, aber wer macht das schon in einer Lebenskrise, in der sofortige Unterstützung notwendig ist? Meine Erfahrung ist: je penetranter Sie bei Ihrer Krankenkasse auftreten, desto größer sind die Erfolgsaussichten auf Genehmingung des Kostenerstattungsantrages.
    • Zur Beantragung gehören:
    • a) Eine Dringlichkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt (Hausarzt oder Psychiater)
    • b) Ein Protokoll Ihrer Kontaktaufnahme mit mind. fünf Psychotherapeuten mit Kassensitz, bei denen kein Therapieplatz vorhanden ist oder eine Wartezeit von mind. vier Monaten besteht. Hiermit begründen Sie, dass Sie keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Kollegen gefunden haben. c) Ihr Antrag auf außervertragliche Psychotherapie
    • d) Der Besuch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung. Termine hierzu vergibt die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse. Zur Beantragung benötigen wir das dort ausgefüllte Formular PTV11.
    • Achtung! Derzeit bewilligen die Krankenkassen eine außervertragliche Kostenerstattung nur noch sehr selten. Stellen Sie sich auf Wartezeiten von 1-3 Monaten und ggf. auf ein Widerspruchsverfahren ein. Die Krankenkassen TK, AOK und Barmer GEK lehnen die Kostenerstattung derzeit grundsätzlich ab.
    • Sollten Sie Privat versichert sein, prüfen Sie bitte Ihren Vertrag, ob Leistungen für “Heilpraktiker für Psychotherapie” teilweise oder ganz übernommen werden.

    Wer erfährt, dass ich bei Ihnen war?

    • Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen!

      Dadurch werden keine irgendwie gearteten Informationen über Ihre Konsultation an Dritte weitergegeben

      • Dieses ist fraglos der Fall bei der Konsultation von Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten und der Abrechnung über Versicherung und Krankenkasse. Diese Daten werden langfristig in Dateien gespeichert, über deren Verwendung Sie keinerlei Kontrolle haben.
      • Solche über Sie gespeicherten Informationen können zu erheblichem Nachteil führen, z.B., wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen oder wenn Sie beabsichtigen, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen. Regelmäßig werden dazu Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.

    Unterliegen Sie auch der Schweigepflicht wie Ärzte?

    • ja

    Wie lange dauert die Therapie?

    • Die Therapie beginnt mit einem umfangreichen Fragebogen zu Ihrer Lebenssituation.
    • Wir besprechen diesen Fragebogen und legen in einem partnerschaftlichen Übereinkommen fest,  
      • warum Coaching, Beratung oder Psychotherapie in Anspruch genommen wird,
      • welche Ziele im Rahmen der Therapie erreicht werden sollen,
      • woran der Therapiefortschritt erkannt wird,
      • wie der Therapieerfolg nach Abschluss der Behandlung gemessen werden soll.

    Mit wieviel Sitzungen muss ich rechnen?

    • Ihre Mitarbeit ist erforderlich. Sie bekommen “Hausaufgaben” auf, denn alles was Sie zuhause machen können, muss nicht in der Therapiestunde teuer bezahlt werden.
    • Ein von Ihnen mit gestalteter Therapieprozess, ist für den Therapieverlauf hilfreich und wünschenswert, eigentlich unabdingbar.

    Wie oft muss ich kommen?

    • Frequenz und Dauer hängen vom jeweiligen Störungsbild bzw. Ihrer Lebenssituation ab und fallen je nach angewandter Methode unterschiedlich aus. 
    • Sie können die Therapie jederzeit beenden.

    Honorarübersicht und Terminreservierung online

    Die Online-Termin-Buchung erfolgt über den Terminbuchungdienst Trafft. Sie werden eine Bestätigungsmail Ihrer Terminreservierung  bekommen. Sehen Sie dazu auch in Ihrem Spam-Ordner nach. Sie können den Termin verschieben oder stornieren.

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